Mit Beschluss vom 08. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut angepasst.

Die Änderungen treten am 09. Februar 2022 in Kraft.

In der Alarmstufe I gilt in vielen Bereichen 2G. Die unten bereitgestellte Übersicht gibt einen generellen Überblick über die aktuelle Verordnung.

 

Für Vereins- sowie Sportveranstaltungen gilt in der Alarmstufe I:

2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern in geschlossenen Räumen und 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

 

LINK: Corona-Regeln Übersicht Gesamt als pdf (Quelle: Land BW)

LINK: Corona-Regeln Übersicht Sport als pdf (Quelle: Land BW)

 

LINK: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung vom 09. Februar 2022 (Quelle: Land BW)

LINK: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Sport vom 09. Februar 2022 (Quelle: Land BW)

  

Bleibt gesund

Euer Vorstand