Helmut-Hofmann-Stadion

© Sportverein St. Blasien e.V.

„Autokratzereien“ beim Event des SV St. Blasien am Samstag, 05.08.2023

Bezüglich der Beschädigungen an zahlreichen Autos wird nach Rücksprache mit der Polizei und der zuständigen ARAG-Sport - Versicherung beim BSB folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Dokumentation der Schäden durch Fotos
  • Anzeige bei der Polizei am eigenen Wohnort
  • Schadensmeldung bei der eigenen Vollkasko- Versicherung und der ARAG-Sportversicherung (online, bitte über die Homepage des BSB Freiburg gehen, jeweils das Polizeiprotokoll als PDF hochladen).

Versichert sind alle Mitglieder, die im Verein eine offizielle Funktion einnehmen, also Spieler, Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder etc. aber keine Fans.

Üblicherweise erstattet die ARAG-Sportversicherung nach Zuständigkeit der privaten Vollkasko die Selbstbeteiligung und ggf. auch die Kosten der prozentualen V.-Höhergruppierung für den o. g. Personenkreis.

Bericht der Badischen Zeitung - veröffentlicht am 06.08.2023

 

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