Helmut-Hofmann-Stadion

© Sportverein St. Blasien e.V.

Die Mitgliederverwaltung wird in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen durch Michael (Mimi) Dix durchgeführt.

 

Alle sportlichen Freizeitaktivitäten werden vom Sportverein St. Blasien e.V. organisiert. Nach dreimaliger Teilnahme an einer Aktivität wie z.B. Training muss ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft im Sportverein St. Blasien e.V. gestellt werden. Die Formulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Die korrekten und vollständig ausgefüllten Mitgliedsanträge können direkt per Mail an Mitgliederverwaltung[at]sv-st-blasien.de gesendet werden. Selbstverständlich können die Anträge auch den Trainern, Abteilungsleitern oder einem Vorstandsmitglied übergeben werden.

Dreimaliges „Schnuppern“ ist kostenlos und auch versichert. Über die Mitgliedschaft im SV besteht der notwendige Versicherungsschutz bei allen sportlichen Freizeitaktivitäten über den Badischen Sportbund Freiburg. Als Mehrspartenverein können im Sportverein mit nur einem Mitgliedsbeitrag alle angebotenen Sportangebote uneingeschränkt genutzt werden, ohne dass zusätzliche Kosten auf Euch zukommen.

 

Mitgliedsbeiträge:

  • Familienmitgliedschaft:  60,- EUR/Kalenderjahr (Für die Eltern und die noch nicht volljährigen Kinder)
  • Einzelmitgliedschaft Erwachsen: 30,- EUR/Kalenderjahr
  • Einzelmitgliedschaft Kinder und Jugendliche: 20,- EUR/Kalenderjahr

 

Wichtig für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben!

In dem Jahr, in dem der oder die Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird am darauffolgenden 01. Januar automatisch auf einen Erwachsener-Beitrag umgestellt. Sollte dem Sportverein keine Kontoaktualisierung vorliegen, wir das bekannte Konto für den SEPA-Lastschrifteinzug verwendet ("Bringschuld").

 

Bei Fragen oder Probleme stehen alle Verantwortlichen des Vereins und insbesondere Mimi Dix zur Verfügung.

 

Der Beitrag wird i.d.R. per SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Das Mandat kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Die Abbuchung erfolgt jeweils zum 01. Februar des Kalenderjahres im Voraus.

 

Der Beitrag gliedert sich in die oben aufgeführten Klassen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Antrags. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Im Falle einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft gelten die Bestimmungen der Satzung. Die Rechte des Mitglieds erlöschen mit dem Austritt. Eventuelle Zahlungsverpflichtungen des Mitglieds gegenüber dem Verein bleiben davon unberührt. Eingezogene Beiträge werden nach einem Austritt nicht zurückerstattet. Es werden nur komplette Jahresbeiträge erhoben. Abstufungen gibt es keine.

 

Die Entrichtung des Jahresbeitrags ist Voraussetzung zur Teilnahme am aktiven sportlichen Geschehen und dem damit verbundenen Versicherungsschutzes.

 

Änderungen der Bankdaten sind dem Verein zeitnah mitzuteilen.

 

Bei vollendetem 18. Lebensjahr, wird bei einem zuvor integriertem Familienbeitrag ein separater Erwachsenenbeitrag erhoben. Der neu zu erhebende Betrag wird vom angegebenen Konto abgebucht. Sollte dieser Betrag von einem anderen Konto abgebucht werden, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

 

 

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