Helmut-Hofmann-Stadion

© Sportverein St. Blasien e.V.

Die Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Nach dieser aktuellen Corona-Verordnung gilt ab dem Mittwoch, 17.11.2021 die 2G-Regel für unser Sporthallen und den Gesamtbereich der Sportgaststätte. Für den Außenbereich gilt neuerdings die 3G+ -Regel (mit PCR-Test!). Bei Schülern/innen bis 17 Jahren reicht der Schülerausweis als Nachweis.

Wie reagieren die Sportverbände in Südbaden auf die Corona-Alarmstufe?

(Link - Badische Zeitung)

 

Bleibt gesund

Euer Vorstand

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